A1-A2-A
A1 (Motorrad bis 125 ccm)
Motorrad bis 125 ccm (11 kW) oder dreirädriges Kraftfahrzeug (15 kW)
Ausbildungsbeginn:
mit 15 ½ Jahren
Ausbildung:
• 20 Unterrichtseinheiten Grundmodul (Grundmodul entfällt bei „B“)
• 6 Unterrichtseinheiten Fachmodul
• Theorieprüfung
• 14 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung ab 16 Jahre
Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.
Erweiterung auf A2 (2 Jahre Führerscheinbesitz) entweder 7 Praxiseinheiten oder eine praktische Prüfung.
Bei Erweiterung auf A (4 Jahre Führerscheinbesitz) muss eine praktische Prüfung absolviert werden!
A2 (Motorrad bis 35 kW)
Ausbildungsbeginn:
mit 17 ½ Jahren
Ausbildung:
• 6 Unterrichtseinheiten Fachmodul
• Theorieprüfung
• 14 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung ab 18 Jahre
Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.
Bei Erweiterung auf A (2 Jahre Führerscheinbesitz) entweder 7 Praxiseinheiten oder eine praktische Prüfung.
A (Motorrad uneingeschränkt)
Ausbildungsbeginn:
mit 23 ½ Jahren
Ausbildung:
• 6 Unterrichtseinheiten Fachmodul
• Theorieprüfung
• 14 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung ab 24 Jahre
Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.
!!! Eine Mehrphasenausbildung ist für die Klasse „A1“, „A2“, „A“ einmalig zu absolvieren !!!
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