B-L17-BE

B (PKW)

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Lenkerplatz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.

Ausbildungsbeginn:

mit 17 ½ Jahren

Ausbildung:

• Grundmodul & Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung (Grundmodul & Fachmodul)
• Praxis Ausbildung (2 Möglichkeiten):

 

Variante 1: Vollausbildung

• 18 Fahrlektionen in der Fahrschule
• Praxisprüfung ab 18. Jahren

Variante 2: duale Ausbildung

• 6 Fahrlektionen in der Fahrschule
• 1000 km Übungsfahrten mit „L“-Tafel
• 1 Fahrlektion Beobachtungsfahrt mit Privat PKW
• 5 Fahrlektionen in der Fahrschule
• Praxisprüfung ab 18. Jahren

 

Für deine Anmeldung benötigen wir:

• Geburtsurkunde
• Meldezettel
• 2 Passbilder
• Erste Hilfe Kurs (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden)
• ärztliches Gutachten

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.

Zusätzlich ist eine Mehrphasenausbildung nötig:

• 1. Perfektionsfahrt
zwischen 2-4 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung

• Fahrsicherheitstraining
zwischen 3-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung

• 2. Perfektionsfahrt
zwischen 6-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung


L17 (vorgezogene Lenkberechtigung)

Ausbildungsbeginn:

mit 15 ½ Jahren

Ausbildung:

• Grundmodul & Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung (kann nach dem Theoriekurs absolviert werden)

! Achtung! Die Theorieprüfung ist nur 18 Monate gültig

• 12 Praxiseinheiten
• Schulung der Begleitpersonen

 

Nach Ausbildungsschluss beginnt man mit den ersten 1000 km. Insgesamt müssen 3000 km protokolliert und von der Fahrschule mit Beobachtungsfahrten kontrolliert werden.

Danach erfolgt die Praxisprüfung (mit 17 Jahren und abgeschlossenen 3000 km).

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.

 

Zusätzlich ist eine Mehrphasenausbildung nötig:

• Fahrsicherheitstraining
zwischen 3-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung

• 2. Perfektionsfahrt
zwischen 6-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung


die nächsten GW+B Kurse:

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BE (schwerer Anhänger)

Ausbildungsbeginn:

mit 17 ½ Jahren

Ausbildung:

• Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung
• Praxisprüfung (ab 18 Jahre wenn die „B“ positiv)

bei Erweiterung:

• wenn „F“ oder „C“ vorhanden, muss man nur eine praktische Prüfung absolvieren
• wenn „B“ vorhanden, muss man eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren

Code 96

das Fahren mit einem Anhänger bis zu 4250 kg HZG

Voraussetzung hierfür ist eine Schulung (7 Einheiten) ohne Prüfung!

 

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